KGTV Herbstplenarversammlung 2024
Am 19. November 2024 trafen sich die Mitglieder der Konferenz der Gebäudetechnikverbände KGTV in Münsingen zu ihrer traditionellen Herbstplenarversammlung. Neben einer Besichtigung der gastgebenden CTA AG erwarteten die Teilnehmer spannende Neuigkeiten aus der Klima- und Energiepolitik des Bundes und der Kantone sowie die Vorstellung der Swiss Energy Planning Plattform der geoimpact AG.
An der diesjährigen, durch Präsidentin Franziska Ryser geleiteten, Herbstplenarversammlung war die KGTV bei der CTA AG in Münsingen zu Gast. CEO Marco Andreoli begrüsste die Teilnehmenden der Versammlung und stellte das 1981 gegründete Unternehmen mit seinen über 200 Mitarbeitenden vor. Ursprünglich als Firma für Abwärmekühlung von Rechenzentren gegründet, vertreibt CTA seit 1985 Wärmepumpen. Anfangs der 1990er Jahre begann das Unternehmen auch mit der Herstellung von Grosswärmepumpen. Seit 1996 ist das Unternehmen ISO 9001 und seit 2003 ISO 14001 zertifiziert. Die CTA ist heute an sieben Standorten in der ganzen Schweiz tätig, wo sie auch Lernende in vier Lehrberufen ausbildet. Das Unternehmen verfügt darüber hinaus über ein grosses Netz an Servicestellen.
Marco Andreoli hat 2005 die Geschäftsführung von seinem Vater Gregor Andreoli übernommen. Unter seiner Leitung entstand die 12-Jahresgarantie CTAplus und erfolgten der Gewinn des SVC Unternehmerpreises Espace Mittelland und diverse Sortimentserweiterungen. Per 1. Januar 2025 wird Marco Andreoli die Geschäftsführung an Stefan Oswald abtreten. Gemeinsam mit Marco Schönenberger, Verkaufsleiter Schweiz, und Markus Gasser, Verkaufsleiter Mittelland, lud Marco Andreoli zur Betriebsführung ein. Die KGTV-Mitglieder durften dabei insbesondere den erst im Oktober fertiggestellten Erweiterungsbau besichtigen, wo sich u.a. auch das neue Schulungszentrum für Servicetechniker befindet. Auf dem Dach des Erweiterungsbaus befinden sich zudem neben einer PV-Anlage auch neue Geräte zur Weiterbildung der Belegschaft. In der Produktion stellen die Mitarbeitende der CTA Wärmepumpen aller denkbaren Grössen her. Besonders beeindruckt zeigten sich die KGTV-Mitglieder von den in mehreren Teilen gefertigten, leistungsstarken Grosswärmepumpen, die von Hand gefertigt werden.
Im Anschluss an die Betriebsführung wurden die Mitglieder von Beat Moser (Grüne), seit 2014 vollamtlicher Gemeindepräsident von Münsingen, begrüsst. Er präsentierte den Teilnehmenden die aus den drei Dorfteilen Münsingen, Tägertschi und Trimstein bestehende Gemeinde mit 13'200 Einwohnern. In Münsingen haben sich 800 Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Gesundheit, Cleantech, Dienstleistungen und Gewerbe angesiedelt, die zusammen rund 6'800 Mitarbeitende beschäftigen. Gemeinsam mit dem Gemeinderat hat sich Beat Moser für den Ausbau erneuerbarer, einheimischer Energie und die Dekarbonisierung der Gebäudeheizungen in Münsingen eingesetzt. 1998 wurde Münsingen das erste Mal als Energiestadt ausgezeichnet und erreichte 2009 das Gold-Label, das es auch 2023 halten konnte. Die Gemeinde wurde mit 88,5% rezertifiziert. Für die Zukunft hat Münsingen grosse Pläne: In 2 Jahren soll kein Gemeindegebäude mehr mit fossiler Energie beheizt und bis 2040 das Netto-Null Ziel erreicht werden. Gleichzeitig wird auch die Versorgung mit Photovoltaik-Anlagen und das Fernwärmenetz weiter ausgebaut.
Aufrufe an die Mitglieder
Die Transformation der Wärmeversorgung wird auch auf die Energieversorgung grosse Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom mit der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS Kontakt aufgenommen, um den künftigen Strombedarf der Wärmepumpen abschätzen zu können. FWS Präsidentin Alexandra Märki erklärte den anderen KGTV-Mitgliedern, dass bis 2050 rund 2,8 Mio. Gebäude beheizt werden müssten. 68 Prozent davon dürften mittels Wärmepumpen versorgt werden, was 1,9 Mio. Geräten entspricht. Der Stromverbrauch der Wärmepumpen entspricht damit 2050 12 TWh pro Jahr. Zum Vergleich: Die heute noch laufenden Kernkraftwerke produzierten 2023 23 TWh Strom.
Alexandra Märki verwies darauf, dass die Wärmepumpen dabei deutlich effizienter sind, als die herkömmlichen Heizsysteme, da sie durch ihre Funktionsweise den Faktor 3 oder mehr Wärme aus der zugeführten Energie produzieren. Diese Energie könne zu einem hohen Mass in der Schweiz produziert werden. Diese für die ElCom zentralen Überlegungen können auch für andere Bereiche der Gebäudetechnik, namentlich die Kälte- und Warmwassererzeugung sowie die Elektromobilität, erbracht werden. Der Vorstand der KGTV wird deshalb eine umfassende Potenzialanalyse diskutieren und wird auf die betreffenden Mitgliederverbände zurückkommen, um die ElCom mit den entsprechenden Informationen zu versorgen.
Vizepräsident Stephan Peterhans hat sich mittlerweile intensiv mit den Sparvorschlägen der Expertengruppe des Bundes auseinandergesetzt, die auch die Gebäudetechnik-Branche betreffen. Die Gruppe um Serge Gaillard, Jacques Bourgois, Aymo Brunetti, Christoph Schaltegger und Ursula Schneider Schüttel fokussiert sich in ihren Überlegungen auf eine Reduktion der Ausgaben. Insgesamt müssen 4 – 5 Mrd. Franken jährlich eingespart werden. Steuererhöhungen sollen allenfalls punktuell zum Einsatz kommen. Der Bundesrat will die Vorschläge der Expertengruppe an einem runden Tisch mit den Kantonen, den Parteien und den Sozialpartnern diskutieren. Stephan Peterhans bemängelte, dass Fachverbände dabei aussenvor bleiben. Dabei könnten diese wichtige Inputs liefern. Insbesondere bei den 70 Mrd. Franken an Subventionen und Transferleistungen, die der Bund jährlich bezahlt, gäbe es zahlreiche Doppelspurigkeiten und Überschneidungen, was dazu führt, dass die bestehenden politischen Ziele eigentlich mit weniger öffentlichen Mittel erreicht werden könnten. Ebenfalls Sparpotenzial gibt es, aus Sicht von Stephan Peterhans, bei den Gehältern der Bundesangestellten: Schätzungsweise liegen die Löhne beim Bund rund 20% über jenen der Privatwirtschaft. Und auch hinsichtlich Prozesseffizienz gibt es nach Ansicht von Stephan Peterhans in den Bundesämtern noch grosses Verbesserungspotenzial, namentlich im Bereich Ämterkonsultation.
Um die Anliegen der Gebäudetechnik-Branche, die insbesondere vom zur Disposition gestellten Gebäudeprogramm profitiert, besser zu vertreten, ruft Stephan Peterhans zum gemeinsamen Austausch zwischen der KGTV und den Parlamentariern, die Kontakte zu den Mitgliederverbänden pflegen, auf. Für Franziska Ryser ein sinnvolles Vorgehen: Es lohne sich sicher, auch bei den internen Abläufen der Bundesverwaltung genauer hinzuschauen. Es sei dabei insbesondere wichtig zu prüfen, ob Projekte, die jetzt aus Spargründen aufgeschoben werden, in 10 Jahren nicht mehr Kosten verursachen werden. In diesem Zusammenhang soll die KGTV auch an der für das Frühjahr 2025 anberaumte Vernehmlassung zur Sparvorlage teilnehmen. Die Mitglieder sind aufgerufen, die Vorlage zu prüfen und die Geschäftsstelle mit ihren Stellungnahmen zu versorgen.
Neues Planungstool
Auf Empfehlung von Stephan Juen, Geschäftsführer von KGTV-Mitglied swissesco, konnte KGTV Leo Sasso und Richard Weiss von geoimpact für eine Präsentation ihrer Plattform Swiss Energy Planning SEP gewinnen. Die innovative Software erlaubt die schweizweite systematische Planung von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, nachhaltige Entscheidungen in der Energiewende und der Infrastrukturplanung zu ermöglichen. Dazu setzt SEP auf öffentlich verfügbare Daten im Energiebereich. Aufgrund des hohen Komplexitätsgrads des Energiesystems mit seinen rund 700 Energieversorgern und teilweise wenig maschinell lesbaren Strukturen sind die Daten nur eingeschränkt erhältlich. SEP versucht diesem Problem Herr zu werden, in dem die Datenquellen besser erschlossen werden. Diese bieten die Grundlage für eine grossflächige Datenanalyse, die auch für die Netzplanung eingesetzt werden kann. Gemeinde und Städte können mithilfe der Daten die Planung und Umsetzung energetischer Massnahmen verbessern. Dazu zählt auch der Einsatz von Flexibilitäten, die Organisation von Lokalen Energiegemeinschaften LEG oder die Berechnung dynamischer Strompreise.
Neues von Bund und Kantonen
Der Nachmittag widmete sich den jüngsten Entwicklungen im Bereich Energiepolitik. Olivier Brenner, stv. Generalsekretär der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren, gab einen Überblick über den Stand der Dinge im Gebäudebereich, der den Kantonen obliegt. Die Endverbraucherausgaben für Energie lagen 2023 bei 36,4 Mrd. Franken, was 4,6 Prozent des BIP entsprach. Die Auslandabhängigkeit lag damals bei 71 Prozent. Hinsichtlich Energieträger hat der Einfluss von Brennstoffen seit den 1970er Jahren stark nachgelassen und lag noch bei 30 TWh. Treibstoffe belegen seit den 1990er Jahren den Spitzenplatz beim Verbrauch. Ebenfalls zugenommen hatte der Elektrizitätsverbrauch, obschon er seit 2005 relativ konstant verläuft. Der Anteil der Erneuerbaren Energien wuchs, aber auf tiefem Niveau. Sehr begrüssenswert war die Entwicklung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich. Seit 2005 sinken die Emissionen, so dass der Zielwert von 8,5 Mio. t CO2 bis 2030 pünktlich erreicht werden sollte. 2022 lagen die Emissionen bereits bei 9,39 Mio t. CO2. Bei den Heizsystemen lag der Anteil der Wärmepumpen am Total bei über 80 Prozent. Öl und Gasheizungen wurden kaum mehr verkauft. Der hohe Strompreis hatte sich 2023 aber negativ auf die Verkäufe ausgewirkt. Bei den energetischen Sanierungen zeigte sich in der Vergangenheit die Situation besser als oftmals angenommen. Seit 2010 hat sich beispielsweise die Gebäudehüllenerneuerung gegen 2000-2009 um 40 bis 50 Prozent erhöht. Pro Jahr werden 2-3 Prozent der Fenster und 1-1,5 Prozent der Aussenwände saniert. Auch die Stromerzeugung aus PV-Anlagen entwickelte sich positiv. Jedoch wurden hier die Ziele für 2035 und 2050 deutlich verschärft. 87 Prozent der PV-Anlagen befinden sich heute auf Wohnbauten und bringen 47 Prozent der Leistung. Neu gerät auch die graue Energie der Gebäude in den Fokus. Heute bestehen bereits Ökobilanz-Berechnungsstandards, mit den neuen MuKEn werden aber obligatorische Grenzwerte eingeführt. Dabei gilt für die EnDK das Motto: «Das Schlimmste verhindern, das Bauen aber nicht verbieten.»
Die Zielvorgaben an die MuKEn stammen aus dem Energiegesetz und dem CO2-Gesetz des Bundes. Sie fordern, dass die Treibhausgase aus dem Gebäudesektor bis 2040 um 82 Prozent und bis 2050 um 100 Prozent gesenkt werden. Die grössten Herausforderungen bestehen gemäss Olivier Brenner bei der Gebäudehülleneffizienz von Altbauten, der Raumwärme und dem Warmwasser sowie bei der Stromerzeugung von Alt- und Neubauten. Dadurch entsteht u.a. auch Druck auf zusätzliche Eigenstromerzeugung an den Fassaden. Olivier Brenner bemerkte, dass sich inzwischen auch zeige, dass der Denkmalschutz über einen problematischen Einfluss verfügt, der die Zielerreichung sehr erschwere. Und auch, dass das Impulsprogramm nach 2025 in Frage gestellt werden könnte, dürfte wenig hilfreich sein. Gleichzeitig sind die Erwartungen an die neuen MuKEn riesig: Insgesamt 61 Eingaben waren auf die Vernehmlassung im Herbst 2024 eingegangen. Und auch die Teilnehmenden der Herbstplenarversammlung richteten viele Fragen an Olivier Brenner. So wollten die KGTV-Mitglieder wissen, ob eine Förderung bei gleichzeitiger Pflicht sinnvoll sei, wieso Betriebsoptimierungen immer noch freiwillig seien oder ob der Zeitplan der Revision überhaupt eingehalten werden könne. Olivier Brenner sieht bei der Förderung tatsächlich Optimierungspotenzial und bei der Betriebsoptimierung die Inhaber in der Verantwortung. Bis die neuen MuKEn flächendeckend umgesetzt sind, dürfte es nach seiner Einschätzung aber wieder zehn Jahre dauern, da es sich nicht um ein Konkordat handle.
Im Anschluss referierte Wieland Hintz vom Bundesamt für Energie zur Umsetzung des Mantelerlasses. Dieser werde in zwei Etappen umgesetzt. Per 1. Januar 2025 treten die Bestimmungen zur Grundversorgung, der Energiereserve, der Verstärkung des Winterzubaus, der Datenplattform und der sog. Sunshine-Regulierung in Kraft. So gibt es zusätzliche Vergütungen für Photovoltaikanlagen auf Parkflächen, und zwar einen Bonus von 250 Fr. pro kW ab einer Leistung von 100 kW. Der Neigungswinkelbonus wird von 100 auf 200 Fr. und bei integrierten Anlagen von 250 auf 400 Fr. pro kW erhöht. Ab April 2025 wird die Einmalvergütung wieder gesenkt. Für Anlagen ab 150 kW und ohne Eigenverbrauch wird mit der gleitenden Marktprämie die kostendeckende Einspeisevergütung KEV wiederbelebt. Dabei wird für 20 Jahre ein fixer Vergütungssatz eingeführt, der durch Auktionen festgelegt wird. Ebenfalls ab Januar 2025 ist die Einführung der virtuellen ZEV geplant. Der VSE ist entsprechend vorbereitet. Das BFE plant bis Ende 2025 ein Merkblatt zu veröffentlichen. Netzbetreiber erhalten ab 2025 eine Pauschale von 59 Fr. pro kW für neu installierte Erzeugungsleistungen von Swissgrid.
Per 1. Januar 2026 folgen alle tarifrelevanten Bestimmungen zu Abnahme- und Vergütungspflicht, Netztarifierung, LEG, Messwesen und Flexibilitäten. Dazu zählen Anpassungen an der regulierten Grundversorgung, die zu einer stärkeren Trennung zwischen Monopolbereich und freiem Bereich führen soll und die Ausführungsbestimmungen zu den LEG betreffend Netzebenen, Vertretung nach Aussen, Mitwirkungspflicht der Verteilnetzbetreiber und des Netznutzungsentgelts. Hinsichtlich Abnahme- und Vergütungspflicht wird sich wenig ändern. Ohne Einigung wird die Vergütung zu einem vierteljährlich gemittelten Marktpreis erfolgen. Bis 150 kW Leistung erfolgt eine Minimalvergütung in der Höhe, die zur Amortisation der Anlage über 25 Jahre nötig wäre. Bei den Flexibilitäten stellte Wieland Hintz fest, dass diese den Endverbrauchern, Erzeugern und Speicherbetreibern gehören und die Verteilnetzbetreiber sie nur netzdienlich nutzen dürfen. Dazu ist immer ein Vertrag abzuschliessen. Davon ausgenommen ist die garantierte Nutzung durch den Verteilnetzbetreiber.
Präsentationen zum Download
- Marco Andreoli: CTA Unternehmenspräsentation
- Beat Moser: Münsingen ist das regionale Zentrum im Aaretal
- Alexandra Märki: Potenzialanalyse – Blick in die Zukunft
- Stephan Peterhans: Aufgaben und Subventionsüberprüfung
- Leo Sasso: SEP - Mehrwert durch Daten
- Wieland Hintz: Umsetzung Stromgesetz auf Stufe Verordnung