ARCHIV: Vernehmlassungen
Der Bundesrat schlägt die Revision der beiden Gesetze hinsichtlich der Planungssicherheit für den Zubau von Anlagen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor. Die unten aufgeführten Dokumente erläutern die Änderungen.
Die Kantone sind aufgefordert ihre Energiegesetze bis zum 1. Januar 2020 an Hand der MuKEn 2014 zu revidieren. Wie wir wissen, zeigt sich einmal mehr der Föderalismus. Die Gesetze sind unterschiedlich. In einem Kanton sind Teile in "besonderen Bauverordnungen" und "Regierungsratsbeschlüssen" geregelt. Es reicht somit nicht, die Gesetze zu lesen. Es ist wichtig, dass sich die Gebäudetechnik-Branche bei der Vernehmlassung im Kanton Zürich beteiligt. Sie können die erforderlichen Dokumente hier downloaden. Eingabefrist 19. Oktober 2018
Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Im Rahmen der geplanten Änderung der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01) sollen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Diese ergeben sich aufgrund aktueller Erfahrungen,
aber auch aufgrund früherer Anpassungen der EnV und der CO2-Gesetzgebung. Betroffen sind folgende Bereiche: Präzisierung Stromkennzeichnung und Globalbeiträge für Energie- und Abwärmenutzung,
Vollzugskosten der Kantone, Verfahren bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken, Geräte, Bauprodukte sowie Angaben des Energieverbrauchs und Kennzeichnung von
Fahrzeugen.
Eröffnet: 18.11.2015
Frist: 05.02.2016
Unterlagen unter folgenden Link: ... weiter